Allgemeine Geschäftsbedingungen
Begriffe
Auftragnehmer (oder Navy Spade) - Navy Spade GmbH, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn, Germany.
Auftraggeber - andere physische oder juristische Person, die in eine vertragliche Beziehung mit dem Auftragnehmer kommt.
1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern bzw. Lieferanten. Mit Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages oder Annahme des Angebotes gelten diese Bedingungen als angenommen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten oder entgegenstehende verwendet.
1.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt.
1.3. Navy Spade ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.
1.4. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragsbestätigung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
2. Angebot, Leistungsumfang und Vertragsschluß
2.1. Alle Angaben auf den Webseiten des Auftragnehmers sind ohne Gewähr. Die genannten Preise und Konditionen gelten nur zur Orientierung und werden sich sicherlich von dem tatsächlichem Angebot unterscheiden.
2.2. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Die in Angeboten des Auftragnehmers genannten Preise und Konditionen behalten 30 Tage Gültigkeit. Aufträge von potenziellen Auftraggebern bedürfen der genauen, schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Vertragsschluß kommt zustande, wenn eine von Navy Spade an den Auftraggeber verschickte Auftragsbestätigung innerhalb der 5 Kalendertagen nicht schriftlich widersprochen wird. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.3. An Navy Spade gerichtete Aufträge sind nur verbindlich, wenn diese durch Navy Spade schriftlich bestätigt werden.
2.4. Eine Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder der offensichtliche Projektbeginn ersetzt die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Navy Spade verbindlich.
2.5. Eine nachträgliche Änderung oder Erweiterung des Auftrages muss Navy Spade nicht akzeptieren. Navy Spade ist weiterhin berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder dem Vertrag mit dessen Anlagen.
2.6. Grundlage aller Aufträge ist grundsätzlich die Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein bestimmter Erfolg wird hierbei nicht gewährleistet.
2.7. Navy Spade ist berechtigt, sich für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlicher Erfüllungsgehilfen zu bedienen. In diesem Falle werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
2.8. Wird die Durchführung des Auftrages durch den Auftraggeber verzögert oder behindert, insbesondere durch das nicht rechtzeitige Zurverfügungstellen der erforderlichen Informationen, kann Navy Spade eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder vom Auftrag zurücktreten. Im Falle des Zurücktretens ist die vereinbarte Vergütung in Höhe der geleisteten Arbeiten zu entrichten, selbst wenn diese Arbeiten kein finales Produkt darstellen.
3. Lieferfristen
3.1. Die vom Auftragnehmer mündlich genannten Fristen und Termine sind unverbindlich. Die auf dieser Website (navyspade.eu) genannten Konditionen und Fristen sind unverbindlich. Verbindlich werden nur die ausdrücklich schriftlich vereinbarte Konditionen.
3.2. Sollten ausnahmsweise verbindliche Fertigstellungs- und Liefertermine schriftlich vereinbart worden sein, so sind diese nur verbindlich, solange der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht, insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von erforderlichen Informationen, nachkommt. Verzögert er dies, so verlängern sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zur Wiederaufnahme der Arbeiten.
3.3. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und unerwarteter schwerwiegender Ereignisse, wie nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Auftragsausführung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.4. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen (und deren Bezahlung) jederzeit berechtigt. Werden Teilleistungen erbracht, akzeptiert, und in Rechnung gestellt, so sind jeweils Teilvergütungen in der Höhe der erbrachten Teilleistungen fällig.
3.5. Der Auftraggeber unterstützt Navy Spade bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Navy Spade übernimmt grundsätzlich keine Besichtigungstermine, Aufmaßarbeiten o.ä. vor Ort. Alle Informationen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, stellt der Auftraggeber kostenfrei per Post, E-Mail oder andere elektronische Mittel der Kommunikation zur Verfügung.
4. Leistungserfüllung
4.1. Navy Spade erbringt Dienstleistungen im Bereich Visualisierung und Animation, insbesondere die grafische oder animierte Darstellung von Gegenständen aller Art oder deren Handhabung. Die Darstellung erfolgt anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten technischen Informationen. Nichtsdestotrotz steht im Vordergrund hier der Gesamteindruck des Gewerks. Die Ausarbeitung konstruktiver Detaillösungen ist grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Navy Spade überprüft nicht die technische Machbarkeit eines Gewerkes oder ob dieses den Regeln der Technik entspricht.
4.2. Die geschuldete Leistung gilt mit der Übergabe an den Auftraggeber als erbracht. Subjektive oder gestalterische Ansichten oder Auffassungen des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen. Im Rahmen der Auftragsdurchführung besteht grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit.
4.3. Die Übergabe der Ergebnisse erfolgt in der Form, in der sie im Vertrag beschrieben wurde, z.B. per Email im PDF oder JPG Format, oder per Post.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers 7 Wochentage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann und hat per Überweisung zu erfolgen.
5.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
5.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und ihre sonstige Mitarbeit haben keinen minderden Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dieses schriftlich vereinbart worden ist. Der Auftragnehmer darf bestimmte, sehr aufwendige und nicht schriftlich vereinbarte Vorschläge und/oder Weisungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen ablehnen; der Anspruch auf das urprüngliche Honorar bleibt davon unberuhrt.
6. Nutzungsrechte
6.1. Der Auftraggeber erwirbt nur die vereinbarten Nutzungsrechte. Alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei dem Auftragnehmer. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages auf den Auftraggeber über. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das im Angebot und /oder Vertrag vereinbarte Nutzungsrecht. Der Programm- und Quellcode bleibt Eigentum der Navy Spade.
6.2. Bei nicht vertragskonformer Nutzung der von dem Auftragnehmer gelieferten Materialien ist der Auftraggeber zu Schadensersatz in Höhe des vertragswidrig erlangten Vorteils verpflichtet, jedoch mindestens in Höhe des geschäftsüblichen Honorars. Mehrfachnutzungen, z.B. für ein anderes Projekt, bedürfen der Einwilligung durch den Auftragnehmer und sind honorarpflichtig. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Einwilligung von Navy Spade nicht zulässig.
6.3. Der Auftragnehmer hat, soweit Gegenteiliges nicht schriftlich festgelegt wird, das Recht, von ihm produzierte Arbeiten wie zum Beispiel Filme, Bilder, Tonkompositionen, den Kundennamen, das Unternehmens- und Markenlogo des Kunden zum Zwecke der Eigenpräsentation einzusetzen, insbesondere zur Präsentation auf den Internetseiten, auf Messen und auf dem Demonstrationsvideo des Auftragnehmers.
6.4. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.5. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
6.6. Der Auftragnehmer gilt als Urheber.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Sofern Navy Spade notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Unterauftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Erfüllungsgehilfen haftet Navy Spade nicht.
7.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Irrtümer verursacht wurden, übernimmt Navy Spade keine Haftung. Dies gilt sowohl dem Auftraggeber gegenüber als auch gegenüber Dritten. Ein Schadensersatz, der über die vereinbarte Vergütung hinaus geht, ist ausgeschlossen.
7.4. Für die von dem Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch die Auftragnehmers. Für die vom Auftraggeber überlassenen oder übermittelten Unterlagen oder deren Inhalte haftet Navy Spade nicht, insbesondere ist Navy Spade nicht verpflichtet, Rechtsansprüche Dritter zu prüfen, vielmehr verpflichtet sich der Auftraggeber, nur Unterlagen zu übermitteln, zu deren Weitergabe er berechtigt ist und die Dritte nicht in ihren Rechten verletzen.
7.5. Für die wettbewerbsrechtliche und die das Warenzeichen betreffende Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftragnehmer nicht.
7.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
8.2 Die gelieferten Materialien und die Nutzungsrechte an den von dem Auftragnehmer gelieferten Arbeiten bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der volle Rechnungsbetrag beglichen ist.
8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder unrechtmäßiger Nutzung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8.4 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
8.5 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt unberührt.
8.6 Die Versendung von Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.7 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien, 3-D Modellen, Code, oder Layouts, die mittels Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.
9. Geheimhaltung
9.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen und Materialien nicht als vertraulich.
9.2. Gleiches gilt für die von dem Auftragnehmer produzierten Arbeiten.
10. Gestaltungsfreiheit
10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungs- und Ideenfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
10.2. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11. Schlußbestimmungen
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Stadt Eschborn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich, von beiden Vertragsparteien unterzeichnet, vereinbart wurden
zuletzt aktualisiert am 29.02.2024